Ehrenamtliche in der Jugendarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Arbeit für ihr Ehrenamt z.b. für Freizeiten, Zeltlager oder Schulungen von ihrer nicht-selbständigen Arbeit freigestellt werden. In Hessen und Rheinland-Pfalz sind bis zu 12 Tage pro Jahr möglich. Es handelt sich dabei um einen Anspruch und kann nur durch zwingenden betriebliche Gründe abgewiesen werden. Es wird daher empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Die genauen Regelungen und Antragsverfahren sind je nach Bundesland unterschiedlich, weitere Informationen gibt es unter den jeweiligen Bundesländern. Entscheidend ist der Sitz des Veranstalters der Maßnahme und nicht der Wohnort.