Hessen Sonderurlaub

  • In Hessen haben Berufstätige das Recht und den Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von bis zu 12 Tagen pro Jahr. Freiberufler*innen haben keinen Anspruch.
  • Für Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamt*innen auf Bundesebene oder außerhalb von Hessen gilt dieser Rechtsanspruch nicht, jedoch wird eine starke Empfehlung ausgesprochen.
  • Weitere Details finden sich im FAQ vom hessischen Jugendring
  • Die Arbeitnehmer*innen erhalten während der Freistellung regulär ihr Gehalt. Die Arbeitgeber*in bekommt die Kosten auf Antrag vom Land erstattet. Achtung! Dieser Antrag kann ab dem 01.01.2025  nur noch online von den Arbeitgeber*innen gestellt werden.
  • Seit dem 01.07.2025 ist das Antragsverfahren für Hessen vollständig digital.

Prozess Sonderurlaub Hessen

  • Sprecht bereits frühzeitig mit eurem Arbeitgeber über den Zeitraum, damit er sich darauf einstellen kann.
  • Ihr stellt möglichst mehr als sechs Tage vor der Veranstaltung auf hjr-freistellungen.de einen Antrag, dabei geben alle Gruppen im Bistum Limburg als Verband den BDKJ Limburg an. 
  • Die BDKJ Landesstelle Hessen prüft den Antrag und leitet ihn im Antragssystem an den hessischen Jugendring (hjr) zur finalen Prüfung weiter.
  • Bei einer erfolgreichen Prüfung wird per Mail die Befürwortung an euch als Antragsstellende, an euren Arbeitgeber und den BDKJ Landesverband Hessen versendet
  • Der Arbeitgeber muss euch dann freistellen, sofern er keine unabweisbare Gründe vorlegt. Diese liegen nicht vor, wenn ihr in der Zeit theoretisch auch Urlaub bekommen könntet.
  • Ihr nehmt an der Maßnahme teil und lasst euch das durch ein Schreiben von der Leitung der Maßnahme oder der verantwortlichen Person der Ortsgruppe bestätigen.
  • Dieses Schreiben reicht ihr bei eurem Arbeitgeber ein.
  • Mit diesem kann er beim hessischen Amt für Versorgung und Soziales sich den Verdienstausfall innerhalb von einem Jahr erstatten lassen

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