Maßnahmen der Glaubensbildung, Pilgerwege und Wallfahrten
Auseinandersetzung mit Glaubensfragen Tages- und Mehrtagesveranstaltungen sowie Wochenenden (bis zu 5 Tage): 11,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in
Tage der Orientierung, Schülerinnen- und Schülertage (inkl. Maßnahmen der Schulpastoral/-seelsorge an den Bischöflichen Schulen im Bistum Limburg)
Tages- und Mehrtagesveranstaltungen sowie Wochenenden (bis zu 5 Tage): 11,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in
Politische, kulturelle und soziale Bildung
Tages- und Mehrtagesveranstaltungen sowie Wochenenden (bis zu 5 Tage): 11,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in
Mitarbeiter/-innenschulung
Schulung von Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit (gilt auch für Mitarbeiter/-innen über 27 J.)
- Tages- und Mehrtagesveranstaltungen sowie Wochenenden (bis zu 5 Tage): 11,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in
- Veranstaltungen mit mind. 2 Zeitstunden: 26,00 € pro Nachmittag/Abend
Freizeiten und Ferienspiele
Förderung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen Mindestens 4 und bis zu 14 Tage: Für je vollendete 7 Teilnehmer/-innen wird ein/-e Mitarbeiter/-in ab 15 Jahre mit einem Betrag von 4,50 € pro Veranstaltungstag gefördert. Alle Mitarbeiter/-innen ab 15 Jahre, die an einer Gruppenleiter/-innenschulung teilgenommen haben, werden mit einem Betrag von 11,50 € pro Veranstaltungstag gefördert (Nachweis erforderlich).
Zelte und Lagermaterial
Nur inventarisiertes Material (kein Verbrauchsmaterial) sowie Reparaturen des Lagermaterials (Rechnungskopie einer Fachfirma erforderlich) 30% der Gesamtkosten, max. jedoch 800,00 €;
Licht- und Tontechnik für Jugendgottesdienste
Ausleihe: 50% der Gesamtkosten, max. jedoch 500 Euro. Kann pro Antragsteller/-in (Einrichtung, Pfarrei, etc.) höchstens zwei Mal pro Jahr beantragt werden. Anschaffung: 50 % der Gesamtkosten, max. jedoch 1.500 Euro. Kann pro Antragsteller/-in (Einrichtung, Pfarrei, etc.) höchstens alle zwei Jahre beantragt werden.
Innovative Sondermaßnahmen und Offene Jugendarbeit
Für besondere Maßnahmen, Projekte, etc. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit können pro Jahr mit maximal 250,-€ bezuschusst werden.