Rheinland-Pfalz Sonderurlaub

  • In Rheinland-Pfalz können sich Gruppenleiter*in einer Jugendfreizeit und Weiterbildungen, die in Zusammenhang mit der Freizeit stehen, für bis zu 12 Tage freistellen lassen. Es können auch halbe Tage beantragt werden.
  • Einen Anspruch Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberseite gibt es jedoch nicht. Stattdessen haben Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, im Nachgang der Veranstaltung bis zu 70,- € pro Arbeitstag an Ausfallkosten beim Land Rheinland-Pfalz zu beantragen.
  • Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor der Maßnahme gestellt werden.
  • In Rheinland-Pfalz findest Du alle entsprechenden Regelungen im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.
  • Der Antrag für Verbandsgruppen im BDKJ Limburg müssen per Formular (siehe Download rechte Spalte) bei BDKJ Landesstelle Hessen gestellt werden. Eine Digitalisierung des Verfahrens ist für 2026 angekündigt.

Die Anträge können als ausgefülltes PDF oder als Scan an folgende Adresse gerichtet werden: zuschusswesen@bistumlimburg.de 

Ablauf

  • Sprecht bereits frühzeitig mit eurem Arbeitgeber über den Zeitraum, damit er sich darauf einstellen kann.
  • Prüft vor der Beantragung, ob ihr euch die Freistellung finanziell leisten könnt - die Pauschale ersetzt nicht annähernd den Lohnausfall. 
  • Füllt das Antragsformular "Antrag Sonderurlaub RLP" mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung aus und reicht es bei der BDKJ Landesstelle Hessen (Alexandra Hoffmann, Kontakt zur Landesstelle hier auf der Seite) ein.
  • Die Landesstelle prüft den Antrag und leitet ihn an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz weiter - dieser genehmigt den Antrag und schickt die Befürwortung direkt an den Arbeitgeber
  • Der Arbeitgeber muss euch dann freistellen, sofern er keine unabweisbare Gründe vorlegt. Diese liegen nicht vor, wenn ihr in der Zeit theoretisch auch Urlaub bekommen könntet.
  • Ihr nehmt an der Maßnahme teil und lasst euch das durch ein Schreiben von der Leitung der Maßnahme oder der verantwortlichen Person der Ortsgruppe bestätigen.
  • Innerhalb von zwei Monaten nach der Maßnahme reicht ihr den Antrag auf Verdienstausfall gemeinsam mit der Bestätigung über die BDKJ Landesstelle beim Landesjugendamt ein.

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Ansprechpartner*in

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