01.07.2025

Hessen: Digitalisierung Antragsverfahren Sonderurlaub

Der Sonderurlaub in Hessen wird jetzt digital beantragt.

Ab dem 01.07.2025 ist kann der Sonderurlaub in Hessen nur noch digital beantragbar. 

Was ist der Sonderurlaub?

  • In Hessen haben Berufstätige das Recht und den Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von bis zu 12 Tagen pro Jahr. Freiberufler*innen haben keinen Anspruch.
  • Für Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamt*innen auf Bundesebene oder außerhalb von Hessen gilt dieser Rechtsanspruch nicht, jedoch wird eine starke Empfehlung ausgesprochen.
  • Weitere Details finden sich im FAQ vom hessischen Jugendring
  • Die Arbeitnehmer*innen erhalten während der Freistellung regulär ihr Gehalt. Die Arbeitgeber*in bekommt die Kosten auf Antrag vom Land erstattet. Achtung! Dieser Antrag kann ab dem 01.01.2025  nur noch online von den Arbeitgeber*innen gestellt werden.

Zum digitalen Antrag: hjr-freistellung.de

Simeon Harjung

Jugendbildungsreferent BDKJ Limburg

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