01.07.2025
Hessen: Digitalisierung Antragsverfahren Sonderurlaub
Ab dem 01.07.2025 ist kann der Sonderurlaub in Hessen nur noch digital beantragbar.
Was ist der Sonderurlaub?
- In Hessen haben Berufstätige das Recht und den Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von bis zu 12 Tagen pro Jahr. Freiberufler*innen haben keinen Anspruch.
- Für Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamt*innen auf Bundesebene oder außerhalb von Hessen gilt dieser Rechtsanspruch nicht, jedoch wird eine starke Empfehlung ausgesprochen.
- Weitere Details finden sich im FAQ vom hessischen Jugendring
- Die Arbeitnehmer*innen erhalten während der Freistellung regulär ihr Gehalt. Die Arbeitgeber*in bekommt die Kosten auf Antrag vom Land erstattet. Achtung! Dieser Antrag kann ab dem 01.01.2025 nur noch online von den Arbeitgeber*innen gestellt werden.
Zum digitalen Antrag: hjr-freistellung.de