05.12.2025

Hessen: Anpassung der Förderrichtlinien ab 2026

Der BDKJ Limburg ändert zum 01.01.2026 seine Förderrichtlinie der Fördergelder für die Gruppen in Hessen.

Neue Förderrichtlinie für Gruppen im Hessischen Teil der Diözese Limburg

Zum 01.01.2026 werden die Förderrichtlinie für die allgemeine Jugendarbeit des BDKJ Diözesanverband Limburg angepasst. Die grundsätzliche Ausrichtung der Förderung, genauso wie das Antragsverfahren bleibt gleich. Die Anpassung betreffen nur die Gruppen in Hessen und die Diözesanverbände.

In folgenden Bereichen gibt es Anpassungen:

  • Es gibt ab 2026 mehr Geld für Freizeiten. Der Betrag pro Tag wird auf 4€ pro Teilnehmer*in angehoben.
  • Für geförderte Maßnahmen gilt jetzt die Mindestteilnehmer*innenzahl von 5 Personen. Auch können pro 5 förderfähigen Teilnehmer*innen eine Betreuer*in abgerechnet werden. Die Zahl für beides lag vorher bei 7 Personen.
  • Präzisierung aus den Vorgaben des hessischen Jugendrings: Es dürfen maximal 6 Personen aus einem anderen Bundesland als Hessen kommen und es müssen mindestens 50% der Teilnehmer*innen aus Hessen kommen. 
  • Für die Beantragung und Auszahlung von Förderungen ist ein anerkanntes Institutionelles Schutzkonzept notwendig.
  • Ab sofort muss ein pädagogischer Bildungscharakter bei der Veranstaltung erkennbar sein. Reine Arbeitstreffen oder explizite Verbandsgremienarbeit oder Veranstaltungen ohne erkennbare Bildungsziele können nicht gefördert werden.
  • An einigen Stellen wurde das Antrags- und Abrechnungsverfahren nochmal klarer beschrieben, bleibt aber inhaltlich unverändert.
  • Insgesamt werden einige Förderkategorien gestrichen oder zusammengefasst, einige Differenzierungen haben sich nicht bewährt oder können genauso über die Kategorie Sonderförderung abgebildet werden.

Die vollständigen Richtlinien und die Links zu den Anträgen finden sich hier:

Förderrichtlinien Hessen ab 2026

Bei Fragen dazu, wendet euch gerne an untenstehende Kontakte.

 

Simeon Harjung

Jugendbildungsreferent BDKJ Limburg

Ansprechpartner*in

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