Richtlinie zur Vergabe finanzieller Beihilfen für Veranstaltungen und Publikationen im Neuen Geistlichen Lied
1. Antrag
Für die Vergabe von finanziellen Beihilfen im Bereich des Neuen Geistlichen Liedes ist ein Antrag an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises "NGL im Bistum Limburg" zu stellen. Geschäftsstelle: Referat Kirchenmusik, AK NGL, Bernardusweg 6, 65589 Hadamar, E-Mail: rkm.sekretariat@bistumlimburg.de.
Das Antragsformular kann dort sowie auf der Internetseite des Referats Kirchenmusik (www.kirchenmusik.bistumlimburg.de), unter den Reitern "Fachbereiche" und "Neues Geistliches Lied" heruntergeladen werden.
2. Höhe und Zweckbindung
Im Rahmen der vorhandenen Mittel werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Durchführung von Workshops und Fortbildungen zum NGL. Der AK NGL bezuschusst die Kosten für Referentinnen und Referenten in Höhe von bis 50%, maximal aber 250 €.
- Die Anschaffung von Publikationen und Noten auf dem Gebiet des Neuen Geistlichen Liedes. Hier übernimmt der AK NGL bis zu 33% der Kosten, maximal 200 €. Diese Förderung ist pro Pfarrei einmal jährlich möglich.
- Konzert mit überwiegendem NGL-Anteil. Eine Bezuschussung umfasst die Teilbereiche Honorare für Musikerinnen und Musiker, Mietgebühr für Bühnen- und Lichtequipment sowie Kosten für eine Konzertdokumentation (Tonmitschitt, Viodeoaufzeichnung). Hier werden bis zu 25% der Kosten übernommen, maximal 500 €.
3. Nachweis
Unmittelbar nach der Veranstaltung ist ein Nachweis einzureichen, aufgrund dessen die Bezuschussung erfolgt. Der Nachweis muss enthalten:
- Beschreibung der Fördermaßnahme
- Einzelbelege zu allen Kosten für die musikalische Gestaltung
Wird bei § 2 Abs. 1-3 eine Projektbudget von 500 € überschritten, muss der Antrag vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme in der Geschäftsstelle des AK NGL eingehen, damit eine Bezuschussung seitens des AK NGL erfolgen kann.
Zur Anschaffung von Gesangsanlagen für musikalische Gestaltung von Jugendgottesdiensten
1. Voraussetzungen und Bedingungen
- Nachweis der Gruppe bzw. des Chores über die bisherige Mitarbeit der Gottesdienstgestaltung (z. B. Empfehlung eines Mitglieds des Pastoralteams).
- Positive Beurteilung der musikalischen Leistung durch ein Mitglied des AK NGL oder des zuständigen Bezirkskantors.
- Vor dem Kauf der Geräte muss ein Mitglied des Arbeitskreises konsultiert werden, damit eine zweckmäßige und qualitativ befriedigende Wahl gewährleistet ist.
- Die Geräte müssen Eigentum eines kirchlichen Trägers werden und sind dort zu inventarisieren.
- Bezuschusst werden PA-Anlagen und deren Zubehör. Dazu zählen z. B. Mischpult, Boxen, Monitorboxen, Mikrophone, Stative sowie dazugehörige Kabel.
- Die Anschaffung von Instrumenten wird nicht bezuschusst.
2. Antrag
Der Antrag ist rechtzeitig vor Kauf der Anlage unter Beifügung von zwei verschiedenen Angeboten schriftlich formlos unter Berücksichtigung der unter § 1 genannten Voraussetzungen an den Arbeitskreis "NGL im Bistum Limburg", Referat Kirchenmusik, Bernardusweg 6, 65589 Hadamar oder per Mail an rkm.sekretariat@bistumlimburg.de zu richten.
3. Höhe der Beihilfen
Die Höhe der Beihilfen richtet sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie den Möglichkeiten des Arbeitskreises. Sie beträgt im Regelfall bis zu 50% des Anschaffungspreises - max. 500 €. In begründeten Fällen kann der Arbeitskreis eine Ausnahme machen.
Beide Richtlinien treten zum 1. Januar 2017 in Kraft
