Fördergelder für Jugendverbände in Hessen
Informationen und Antragsformulare zu Fördergelder für Jugendverbände in Hessen gibt es auf der Homepage des BDKJ Diözesanverband Limburg: https://www.bdkj-limburg.de/service/foerdermittel/foerderung-hessen
Verfahren
Vorplanung - Beantragung
- Wenn die Vorplanung kurzfristiger als zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht wird, ist eine Förderung nicht garantiert.
- Um sicher vor Maßnahmenbeginn eine Rückmeldung zu erhalten, sollte die Vorplanung mindestens 6 Wochen vorher eingereicht werden.
- Die Zusendung kann seit dem 01.01.2024 nur noch digital erfolgen.
- Nach Zusendung der Vorplanung wird diese geprüft und ein Aktenzeichen mitgeteilt (unbedingt verwahren!)
Vorgeplante Maßnahmen, die ausfallen oder für die kein Zuschuss benötigt wird, bitte umgehend unter Angabe des Aktenzeichens melden.
Abrechnung
- Alle nötigen Unterlagen sind bis spätestens 2 Monate nach Durchführung digital hochgeladen, sonst entfällt der Anspruch auf eine Förderung! Sollten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden können, muss dies mitgeteilt werden.
- Die Abrechnung beinhaltet folgende, über die BDKJ Limburg Webseite herunterzuladen, Formulare:
- Programm
- Teilnehmer*innenliste im Original (digital hochgeladen) komplett ausgefüllt und unterschrieben (von Teilnehmer*innen und den Betreuungspersonen)
- Kostenzusammenstellung
- Kopie der Rechnung mit dem höchsten Betrag
- Erhebungsbogen für die Statistik
Sofern digital nicht anders möglich, werden nur diese Formulare anerkannt. Für Originalbelege und Rechnungen gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Für interne Prüfungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren. Die Belege können von der Zuschusswesen stichprobenartig angefordert und überprüft werden.
Allgemeine Hinweise
- Antragsteller: nur Mitgliedsverbände im BDKJ Limburg
- Der Tageszuschuss wird gewährt, wenn mindestens 6 Zeitstunden Programm ausgewiesen werden.
- An- und Abreisetag werden als volle Tage anerkannt, wenn für den Anreise- und Abreisetag zusammen 6 Zeitstunden Programm nachgewiesen werden.
- Gefördert werden Maßnahmen mit mindestens 7 Teilnehmer/-innen; pro angefangene 7 Teilnehmer/-innen kann ein/e pädagogische/-r Mitarbeiter/-in in die Förderung einbezogen werden. Im Ausnahmefall und nach Rücksprache mit der Zuschussabteilung ist auch eine geringere Teilnehmer/-innenzahl möglich.
- Gefördert werden in der Regel nur Maßnahmen in Deutschland (Ausnahmen neben Ferienfreizeiten und Bildungsurlaub sind auf Anfrage möglich).
- Gefördert werden Teilnehmer/-innen aus Hessen sowie aus angrenzenden Bundesländern, wenn deren Anzahl pro Bundesland 6 nicht überschreitet und die Mehrheit der Teilnehmer/-innen aus Hessen kommt
Beispiel:
- 15 Teilnehmer/-innen, davon 8 aus Hessen und 7 aus Rheinland-Pfalz: Nachweis in beiden Ländern, d.h. nur die 8 Teilnehmer/-innen aus Hessen werden hier gefördert
- 15 Teilnehmer/-innen, davon 9 aus Hessen und 6 aus Rheinland-Pfalz: Nachweis in Hessen, d.h. alle 15 Teilnehmer/-innen werden hier gefördert
- 15 Teilnehmer/-innen, davon 6 aus Hessen und 9 aus Rheinland-Pfalz: Nachweis in Rheinland-Pfalz, d.h. keine Förderung hier
- 20 Teilnehmer/-innen, davon 10 aus Hessen, 8 aus Rheinland-Pfalz und 2 aus Nordrhein-Westfalen: Nachweis in Hessen mit 10 (Hessen) + 2 (NRW) = 12 Teilnehmer/-innen und Nachweis in Rheinland-Pfalz mit 8 Teilnehmer/-innen
- Bei einer Förderung im Bereich Außerschulische Jugendbildung (AJB) dürfen als Gesamtausgaben nur die Kosten angegeben werden, die auf die förderfähigen Personen entfallen. Das Formular "Kostenzusammenstellung" unterstützt bei der Berechnung.
Förderung von Menschen mit Beeinträchtigung
- Bei ein bis drei Teilnehmer/-innen mit Beeinträchtigung kann ein/e Betreuer/-in in die Förderung einbezogen werden, bei vier bis sechs Teilnehmer/-innen mit Beeinträchtigung können zwei Betreuer/-innen in die Förderung einbezogen werden usw. Das Mindestalter des/der Betreuer/-in beträgt 16 Jahre.
- Die Förderung der Betreuer/-innen beträgt 25 € pro Tag und pro Betreuer/-in.
- Ein formloser Vermerk auf der Teilnehmer/-innenliste genügt als Nachweis. Dafür bitte die Teilnehmer/-innen mit Beeinträchtigung mit einem B vor der Spalte in der TN-Liste kennzeichnen.
Prävention
Der Antragsteller der Maßnahme stellt gemäß der Präventionsordnung des Bistums Limburg sicher, dass alle pädagogischen Mitarbeiter/-innen an einer Präventionsschulung teilgenommen haben. Ab 2026 ist ein Nachweis verpflichtend.
Datenschutz
Alle Daten werden vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend - Landesstelle Hessen ausschließlich zum Zwecke der finanziellen Förderung von Maßnahmen verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.









