Folgende Beschäftigte können über die BDKJ-Landesstelle Hessen eine Freistellung beantragen:
- Beschäftigte in der hessischen Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben
- Beschäftigte in der rheinland-pfälzischen Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben
- Bundesbeamtinnen und - beamte, Richter und Arbeitnehmer/-innen der Bundesbehörden
- Soldatinnen und Soldaten
Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligen Sozialen Jahr beantragen die Freistellung über ihre Einsatzstelle bei der zuständigen Verwaltungsstelle.
Antragstellung
Die Anträge müssen grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
- Veranstalter der Maßnahme - genaue Anschrift und Telefonnummer
- Vor- und Zuname, Adresse und Geburtsdatum des/r Freizustellenden
- vollständige Anschrift des Arbeitsgebers bzw. der Beschäftigungsstelle
- Termin und Dauer der Freistellung, Zahl der freizustellenden Arbeitstag
- Veranstaltung, für die die Freistellung beantragt wird (Freizeit, o. ä.)
- Angabe, für welche Funktion Sonderurlaub beantragt wird.
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Landesstelle Hessen
Postfach 13 55
65533 Limburg

