Folgende Beschäftigte können über die BDKJ-Landesstelle Hessen eine Freistellung beantragen:
- Beschäftigte in der hessischen Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben
- Beschäftigte in der rheinland-pfälzischen Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben
- Bundesbeamtinnen und - beamte, Richter und Arbeitnehmer/-innen der Bundesbehörden
- Soldatinnen und Soldaten
Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligen Sozialen Jahr beantragen die Freistellung über ihre Einsatzstelle bei der zuständigen Verwaltungsstelle.
Antragstellung
Die Beantragung von Sonderurlaub in Hessen erfolgt ausschließlich digital über hjr-freistellungen.de auf der Webseite werden auch alle weiteren Fragen zum Verfahren beantwortet. Ortsgruppen der Jugendverbände im BDKJ Limburg geben immer den BDKJ Limburg als zuständigen Landesverband an.
Die Anträge müssen grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
- Veranstalter der Maßnahme - genaue Anschrift und Telefonnummer
- Vor- und Zuname, Adresse und Geburtsdatum des/r Freizustellenden
- vollständige Anschrift des Arbeitsgebers bzw. der Beschäftigungsstelle
- Termin und Dauer der Freistellung, Zahl der freizustellenden Arbeitstag
- Veranstaltung, für die die Freistellung beantragt wird (Freizeit, o. ä.)
- Angabe, für welche Funktion Sonderurlaub beantragt wird.
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Landesstelle Hessen
Postfach 13 55
65533 Limburg

