Landesjugendplan Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz stellt zur Förderung der Jugendarbeit Finanzmittel für verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden u. a.
- Maßnahmen der sozialen Bildung (Freizeiten) im In- und Ausland,
- Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen im In- und Ausland sowie
- Politische Bildung.
- Landesjugendplan Rheinland-Pfalz
- Stornokosten und anderweitig anfallende Ausfallkosten werden als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme selbst nach VV JuFöG Nr. 2.2-2.7 förderungsfähig ist. Stornokosten, die vor dem 17.03. angefallen sind, bedürfen einer besonderen Prüfung. Bitte im Antrag darstellen, warum die Maßnahme abgesagt wurde. Die Erstattung bemisst sich an den Zuschüssen, die bei Durchführung der Maßnahme gezahlt worden wäre, maximal jedoch die Höhe der Stornokosten. Für die Abrechnung steht unten bei den Downloads ein Excel-Formular zur Verfügung. Die Abrechnung muss innerhalb von zwei Monaten nach dem vorgesehenen Maßnahmenende (bei Veranstaltungen aus dem März 2020 innerhalb von drei Monaten) vorliegen.
Für künftige Veranstaltungen (Sommer/Herbst)
Alternativen zu Präsenzmaßnahmen (z.B. digitale Seminare und Schulungen) können ebenfalls gefördert werden.
- Erforderlich ist eine namentliche Liste der Teilnehmenden. Anmeldungen können via Mail oder Onlineformular gesammelt werden. Mit dem Verwendungsnachweis ist eine Teilnahmeliste einzureichen, die von der Veranstaltungsleitung unterschrieben wird. Ein Formular steht unten bei den Downloads.
Digitale Ausstattung
Die Landesregierung hat ein Förderprogramm zur digitalen Ausstattung der Jugendverbände aufgelegt. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die Mitgliedsverbände des Landesjugendrings aufgeteilt. Auf den BDKJ Diözesanverband Limburg entfallen ca. 7.500 €.
Gefördert wird die Anschaffung neuer, sowie die Modernisierung bereits vorhandener digitaler Ausstattung. Dies umfasst Handys, Webcams, Notebooks, Tablets, Lizenzen für Software u.ä. Gefördert werden auch bereits getätigte Anschaffungen, soweit sie nach dem 16.03.2020 erfolgt sind. Maximal sind pro Gruppe 1.000 € als einmalige Zuwendung möglich. Es ist kein Eigenanteil erforderlich. Die Anträge werden nach der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Förderkriterien und Antragsformular stehen unter Downloads zur Verfügung.
Genauere Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Homepage des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz:
www.ljr-rlp.de/landesjugendring/foerdern.html (Mittel und Wege).
Verfahren
Die Anträge für Maßnahmen werden über die zuständige Landesstelle beim Landesjugendring Rheinland Pfalz eingereicht. Mitgliedsverbände des BDKJ und andere katholische Jugendgruppen im Bistum Limburg reichen die Zuschussanträge ein über
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Landesstelle Hessen
Postfach 13 55
65533 Limburg
Der Antrag muss sechs Wochen nach Veranstaltungsende vorliegen, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung.
Hessen
Digital durchgeführte Maßnahmen werden genauso gefördert wie Präsenzveranstaltungen. Eine Teilnehmer*innen-Liste ist erforderlich, jedoch wird sie nicht von den Teilnehmenden, sondern nur von der Veranstaltungsleitung unterschrieben.
