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Förderung BDKJ Hessen - Jugendverbände

Förderung BDKJ Hessen - Jugendverbände
Förderung BDKJ Hessen - Jugendverbände
72-Stunden Aktion © BDKJ DV Limburg/Bistum Limburg

Verfahren

Vorplanung - Beantragung

  • Die Vorplanung muss spätestens bis eine Woche vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.
  • Um sicher vor Maßnahmenbeginn eine Rückmeldung zu erhalten, sollte die Vorplanung mindestens 6 Wochen vorher eingereicht werden.
  • Die Zusendung kann per E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg erfolgen.
  • Nach Zusendung der Vorplanung wird diese geprüft und ein Aktenzeichen mitgeteilt (unbedingt verwahren!)

Vorgeplante Maßnahmen, die ausfallen oder für die kein Zuschuss benötigt wird, bitte umgehend unter Angabe des Aktenzeichens melden.


Verwendungsnachweis - Abrechnung

  • Der Verwendungsnachweis muss 2 Monate nach Durchführung der Maßnahme vorliegen, sonst entfällt der Anspruch auf einen Zuschuss.
  • Fehlende Rechnungsunterlagen können im Ausnahmefall nachgereicht werden.

Dem Verwendungsnachweis sind beizufügen:

  • Programm
  • Teilnehmer/-innenliste im Original enthält Vor- und Zuname, Wohnort, Geburtsjahr, Geschlecht und eigenhändige Unterschrift aller Teilnehmer/-innen und muss von der Leitung unterschrieben sein.
  • Kostenzusammenstellung
  • Kopie der Rechnung mit dem höchsten Betrag
  • Statistikbogen
  • Die Zusendung des Verwendungsnachweises und aller weiteren Unterlagen muss auf dem Postweg erfolgen.
  • Für Originalbelege und Rechnungen gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.Für interne Prüfungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren. Die Belege können von der Zuschussverwaltung stichprobenartig angefordert und überprüft werden.
Ingrid Neis
Sachbearbeitung
Roßmarkt 1265549Limburg
Tel.:06431 295-206
Fax.:06431 295-395

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Anbieter:

Bistum Limburg

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